Update: Beitrag vom 7. Mai 2020 mit Textbausteinen
(Stand März 2020)
Über das Thema wurde in diesem Blog bereits im Dezember 2019 ein Beitrag veröffentlicht. Dieser neue Artikel gibt dazu ergänzende, aktuelle Hinweise in Abstimmung mit dem Dezernat für Datenschutzrecht im Bielefelder Landeskirchenamt.
Inzwischen sind in Deutschland die ersten Abmahnungen gegen Betreiber von Facebook-Fanpages aufgetaucht. Das wirft die Frage auf, ob es derzeit überhaupt (noch) möglich ist, eine Facebook Fanpage zu betreiben.
- Aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit ist es sinnvoll, Social Media-Kanäle zu nutzen. Die Kommunikation des Evangeliums gehört zum Kernauftrag von Kirche. Und sie muss dort geschehen, wo die Menschen unterwegs sind, also auch im Social Web. Und auch bei Facebook, denn dort sind viele Gemeindeglieder leicht zu erreichen. Kirchliche Stellen (Gemeinden, Kirchenkreise etc.) legen sich deshalb in der Regel eine so genannte Facebook-Fanpage an.
- Das Dilemma ist: zurzeit sind Facebook-Fanpages in Deutschland nicht rechtskonform nutzbar. Das Problem ist nämlich, dass der Betreiber einer Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Dabei haben die Seitenbetreiber wenig bis gar keinen Einfluss darauf, welche Daten Facebook erhebt und verarbeitet.
- Wer jegliches Risiko ausschließen möchte, muss die Facebook-Fanpage deshalb wieder „abschalten“ bzw. darf keine neue Fanpage aufsetzen. Das ist aus Kommunikationssicht bitter, dafür aber rechtssicher. Letzte Klarheit wird in dieser Sache eine noch ausstehende Entscheidung des OLG Schleswig bringen, die vor der Corona-Krise für den Sommer erwartet wurde.
- Möglicherweise bessert Facebook seine Produkte nach und sorgt selbst dafür, dass es möglich ist, auch in Deutschland eine Facebook-Fanpage rechtskonform zu betreiben. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.
- Bußgelder vonseiten der Datenschutzaufsicht sind im Bereich der verfassten Kirche, wo kein wirtschaftlicher Wettbewerb besteht, nicht zu befürchten.
- Die Abmahnbarkeit von Facebook-Fanpages ist noch nicht abschließend geklärt. Sollte eine Abmahnung tatsächlich erfolgen, sollen die betroffenen Kirchengemeinden mit dem Landeskirchenamt Kontakt aufnehmen.
- Wer trotz des bestehenden datenschutzrechtlichen Risikos weiterhin eine Facebook-Fanpage betreiben möchte (wir werden es als Landeskirche tun), also minimal risikobereit ist, sollte sich an folgende Tipps halten:
Impressum
Auf der Facebook-Fanpage muss ein Impressum erreichbar sein. Am einfachsten ist es, das Impressum auf der eigenen Website vollständig und aktuell zu halten und es auf der Facebook-Seite zu verlinken.
Datenschutzerklärung
Gleiches gilt für eine Datenschutzerklärung. Sie sollte über einen Abschnitt zur Nutzung von Facebook verfügen und ebenfalls auf der Facebook-Seite verlinkt sein. Darüber hinaus muss sie an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und die so genannte Seiten-Insights-Ergänzung angepasst sein, die jeder Facebook-Seitenbetreiber kennen sollte: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum
Fanpage-Betreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung dazu eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten angeben. In der Regel wird hier auf das berechtigte Interesse aus Artikel 6 Abs. 1 lit. f der Datenschutzgrundverordnung verwiesen. Leider gibt es dieses „berechtigte Interesse“ im Datenschutzgesetz der EKD nicht. Stattdessen kann auf § 6 Nr. 4 i.V.m. § 6 Nr. 8 DSG-EKD verwiesen werden. Die datenschutzkonforme Nutzung wird dadurch jedoch nicht automatisch hergestellt.
Hinweis: Für die notwendigen Anpassungen in der Datenschutzerklärung werden wir von Seiten der Landeskirche nach Ostern einen Textbaustein zu Verfügung stellen.
=> UPDATE: Beitrag vom 7.5.2020 mit Textbausteinen
Rechte von Nutzern
Wenn ein Facebook-Nutzer Ihnen gegenüber seine Rechte geltend machen will, oder wenn die Datenschutz-Aufsichtsbehörde zur Verarbeitung von Insights-Daten Kontakt zu Ihnen aufnimmt, müssen Sie Facebook innerhalb von sieben Tagen bestimmte Informationen mitteilen. Das Formular finden Sie im Text der Seiten-Insights-Ergänzung und hier: https://www.facebook.com/help/contact/308592359910928
Wir werden von Seiten der Landeskirche aus die aktuelle Rechtsprechung beobachten und melden uns, wenn weiterer Handlungsbedarf besteht.