Datenschutzerklärung im Homepagebaukasten

Am 24. Mai ist das neue Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in Kraft getreten. Für Kirchenkreise und Gemeinden ist das DIE verbindliche rechtliche Grundlage, anders als die EU-Datenschutzgrundverordnung, die seit heute gültig ist.

Für Webseitenbetreiber bringt das neue DSG-EKD einige wichtige Änderungen mit sich. Darüber haben wir im Newsletter 3/2018 informiert. Unter anderem ist die Datenschutzerklärung einer Website einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
(Weitere Infos dazu gib’s beim Beauftragten für Datenschutz der EKD.)

Halbautomatisch

Für die Nutzerinnen und Nutzer des Homepagebaukastens lautet die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht um alles selber kümmern. Eine aktualisierte Datenschutzerklärung wird automatisch in die Baukästen eingespielt. Nur die Kontaktdaten (z.B. des Örtlichen Beauftragten für den Datenschutz) müssen noch per Hand ergänzt werden.
Wie das geht steht im Newsletter 05/2018.
oder hier in einem PDF Dokument.

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