Internet und Social Media haben Einzug in alle Bereiche unseres Lebens gehalten. Ob beruflich oder privat, ob professionelle Webseitengestaltung oder Social Media via Facebook und Twitter. Auch Kirchengemeinden werden immer wieder mit medienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert.
Was ist mit dem Urheberrecht, den Bildrechten oder dem Datenschutz? Wie ist das eigentlich mit dem Impressum? Darf ich Fotos vom Sommerfest oder einer Reise bei Facebook einstellen. Wie regiere ich auf Post vom Anwalt? Fragen, bei denen viele oft unsicher sind, wie sie rechtsicher ihre Öffentlichkeitsarbeit gestalten können.
Die wichtigsten Fragen hat Christian Zappe, Diplom-Jurist und Referent für Medien- und Social-Media-Recht, den Workshop-Teilnehmenden Mitte Februar im Landeskirchenamt in Bielefeld beantwortet.
Auf dem Programm standen neben Grundlagen zu Urheberrecht und Datenschutz (wussten Sie eigentlich, dass es ein EKD-Datenschutzgesetz gibt?) auch Detailfragen – was darf denn nun im Gemeindebrief stehen, wenn ich ihn auf die Homepage stelle?
Neben vielen Informationen und Fallbeispielen aus der kirchlichen Praxis ist Christian Zappe auch kompetent auf die mitgebrachten Fragen und Beispiele der Teilnehmenden eingegangen.
Die nächsten medienrechtlichen Fortbildungen finden am 21. Oktober (Aufbaukurs für Fortgeschrittene) und am 11. November (wieder Grundkurs für Anfänger) im Haus Landeskirchlicher Dienste in Dortmund statt. Die Veranstaltungen sind eine Kooperation mit dem Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e. V. (EBW).